
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (EU 2019/1937) verpflichtet alle privaten Organisationen ab 50 Beschäftigten sowie den öffentlichen Sektor, interne Meldekanäle und ein Fallmanagement einzurichten, damit Verstöße – insbesondere gegen europäisches Recht – sicher gemeldet und bearbeitet werden können.
Darüber hinaus werfen wir auch einen Blick auf die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die ebenfalls einen Beschwerdemechanismus vorsieht.
Das Whitepaper bietet Compliance-, HR- und Rechtsabteilungen damit praxisnahe Orientierung, um ein europaweit einheitliches und rechtskonformes Hinweisgebersystem aufzubauen.