Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, kommen auf Personengesellschaften zum 1.1.2024 große Veränderungen und damit auch Herausforderungen zu. Der Anpassungsbedarf, den diese Reform nach sich zieht, ist hoch individuell und kann von einer schlichten Formalität bis hin zum Konfliktpotenzial reichen – in jedem Fall sollte er jedoch umfassend juristisch vorbereitet werden.
In dem Webcast „Viele Fragen – eine klare Antwort. Das neue Personengesellschaftsrecht“ verschafften Ihnen die Referenten einen fundierten Einblick und stellten Ihnen das Prüfzentrum von KPMG Law vor. Dieses ermöglicht Ihnen eine erste schnelle, zuverlässige und kostengünstige Einschätzung, welche Anpassungsbedarfe sich für Ihren konkreten Gesellschaftsvertrag ergeben.