Das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ stellt mit kurzer Umsetzungsfrist Unternehmen deutschlandweit vor große organisatorische Herausforderungen. Es gelten mit Vorlauf von nur wenigen Tagen geänderte Vorgaben für Arbeitsstätten. Nach Maßgabe der neuen Vorschriften haben bereits mit Wirkung ab Mittwoch, den 24. November 2021 nur noch geimpfte, genesene und getestete Personen Zugang zur Arbeitsstätte (sog. 3G-Regel). Die Arbeitgeber müssen in kürzester Zeit den neuen bußgeldbewährten und personalpolitisch zudem hochsensiblen Überwachungs- und Dokumentationsaufwand bewältigen. Des Weiteren sollen Arbeitgeber erneut im Rahmen des tatsächlich Möglichen dazu verpflichtet werden können, ihren Mitarbeitern Home Working anzubieten. Über die wesentlichen rechtlichen Anforderungen zur Umsetzung der Änderungen informierten wir Sie in unserem Webcast und diskutierten gemeinsam mit Ihnen Ihre praktischen Fragen und Strategien, damit Sie die neuen Regelungen schnellstmöglich und effizient umsetzen können.