Der Brexit ist vollzogen. Kurz vor dem Austritt haben sich die EU und das Vereinigte Königreich noch auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt – gerade noch rechtzeitig, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Vor allem in Bezug auf die Sozialversicherung und arbeitsrechtlichen Bestimmungen ergeben sich dadurch interessante Fragestellungen. In unserem Webcast Live – die Fortsetzung unserer Veranstaltung vom Dezember 2020 – erläutern die Referenten, welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sich aus dem Abkommen ergeben.