Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist kürzlich in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette. Dabei spielt das Prinzip der Angemessenheit eine entscheidende Rolle. Doch was bedeutet das genau?
In einem Webcast Live am 21. März 2023 von 11.00 bis 12.00 Uhr warfen zwei Expertinnen von KPMG Law und KPMG einen genauen Blick auf das Prinzip der Angemessenheit im neuen Lieferkettengesetz. Sie erfuhren dabei, wie Sie den damit verbundenen Ermessens- und Handlungsspielraum für Ihr Unternehmen nutzen können und welches die wesentlichen Punkte der BAFA-Handreichung zu diesem Thema sind. Außerdem verdeutlichten anschauliche Fallbeispiele, was Angemessenheit in Bezug auf Risikomanagement, Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen konkret bedeutet.