Die Verabschiedung des Sorgfaltspflichtengesetzes („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfalts-pflichten in Lieferketten) – vielfach auch als Lieferkettengesetz bezeichnet – steht in Deutschland nach monatelangen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode in Bundesrat und Bundestag an. Zudem wird auf europäischer Ebene ein laut Presse-berichten noch strengerer Ansatz diskutiert, der die deutschen Regelungen dann im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten, die Gruppe der einzubeziehenden Lieferanten (n-tier) sowie auf zivilrechtliche und gegebenenfalls sogar sanktionsrechtlichen Verantwortlichkeit noch verschärfen könnte.
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