Zum 1. August 2022 treten Änderungen im Nachweisgesetz (NachweisG) in Kraft. Insbesondere die Erweiterung des Katalogs der Mindestnachweispflichten zieht einen kurzfristigen Handlungsbedarf für Arbeitgeber nach sich – in Bezug auf künftige Arbeitsverträge und auf den Umgang mit Anfragen von Alt-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern. Jetzt heißt es, vorbereitet zu sein. Denn es sind auch neue Sanktionen bei Verstößen vorgesehen. In unserem Webcast „Aktuelle Änderungen des NachweisG – Handlungsbedarf für Arbeitgeber“ gaben wir Ihnen einen komprimierten Überblick.