Seit Januar 2024 greifen für etliche Unternehmen die Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive. Aber auch zahlreiche Unternehmen, die noch nicht erfasst sind, müssen sich vorbereiten: die CSRD-Berichterstattung wird auch viele kleine und mittlere Unternehmen treffen. In der neuesten Ausgabe des ESG Legal Morning Talks verrieten Ihnen die Expertinnen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche ernstzunehmenden Folgen Sie bei einer fehlerhaften Berichterstattung erwarten und wie Sie ihnen fachgerecht vorbeugen können.