Außenwirtschaftsmeldungen sind gemäß den Bestimmungen der Außenwirtschafts-verordnung (§§ 63 ff. AWV) periodisch der Deutschen Bundesbank zu melden. In dem Webcast Live wurde neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere auf die Komplexität der Meldevorschriften in der Praxis und den sich daraus ergebenden Herausforderungen eingegangen. Darüber hinaus wurden Anlasspunkte zum Handeln und Überprüfen des bestehenden Meldewesens aufgezeigt.