Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern birgt zahlreiche Fallstricke. Hier liegt nicht zuletzt auch ein persönliches Haftungsrisiko für Organe der Gesellschaft. Dies zeigt insbesondere das in der Presse umfangreich besprochene Urteil des Landgerichts Braunschweig, das sich mit der Strafbarkeit im Rahmen der Festlegung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beschäftigt hat.
Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt, dass Betriebsratsmitglieder weder benachteiligt noch begünstigt werden. In der Praxis stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung als Mindestvergütung das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zu ermitteln. Sowohl die Ermittlung der Vergleichsgruppe als auch die hypothetische Karrierebetrachtung freigestellter Betriebsratsmitglieder können sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als kompliziert erweisen.