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KPMG Law-Webcast Live: "Angemessenheit im LkSG in der Praxis"

Unterlagen vom Webcast Live am 03. Mai 2023
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Ab dem 1. Januar 2024 greift das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, nicht erst für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmer:innen im Inland, sondern schon ab 1.000. Wie Sie das Prinzip der Angemessenheit korrekt umsetzen und den damit verbundenen Ermessens- und Handlungsspielraum für Ihr Unternehmen nutzen können, erfuhren Sie in dem Webcast „Angemessenheit des LkSG in der Praxis“ von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Expert:innen erläuterten Ihnen die Grundlagen des Prinzips der Angemessenheit sowie die wesentlichen Punkte der BAFA-Handreichung zu diesem Thema. Außerdem verdeutlichten anschauliche Fallbeispiele, was Angemessenheit in Bezug auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren konkret bedeutet.